Umra Reise
Die Umrah Reise wird auch die kleine Pilgerfahrt genannt. Sie kann zu jeder Jahreszeit verrichtet werden.
Für eine gültige Umra müssen folgende Säulen erfüllt sein:
- der Ihraam-Zustand
- das siebenmalige Umrunden der Kaaba
- das Gehen der sieben Strecken zwischen Safa und Marwah
Für eine gültige Umra müssen folgende Säulen erfüllt sein
- Ihraam-Zustand (Al-Ihraam)
- Siebenmaliges Umrunden der Kaaba (At-Tawwaaf)
- Gehen der sieben Strecken zwischen Safa und Marwah (As-Sa’ii)
Eine Säule gilt dann als erfüllt, wenn alle zu ihr gehörenden Pflichten ausgeführt wurden. Die Umra einer Person ist solange unvollständig bzw. ungültig, bis sie alle der jeweiligen Säulen tatsächlich erfüllt hat. Die Nichterfüllung einer Säule kann nicht durch ein Sühneopfer kompensiert werden.
1. Säule: Ihraam- (Absichts-) Zustand (Al Ihraam)
Zur Pflicht des Ihraam gehört die Absicht (Niya)
Die richtige Absicht (Niyah) ist Voraussetzung dafür, dass Allah eine gute Tat annimmt und diese am Jüngsten Tag nutzt. Jede gute Tat soll einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung ausgeführt werden.
2. Säule: Das Umrunden der Kaaba (At- Tawwaaf)
Zunächst ist wieder die richtige Absicht (Niyah) Voraussetzung dafür, dass Allah eine gute Tat annimmt und diese am Jüngsten Tag nutzt. Jede gute Tat soll einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung ausgeführt werden
Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawwaafs ist außerdem, dass man sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet und Körper wie Kleidung frei von unreinen Dingen sind. Da der Tawwaaf vom Propheten mit dem Gebet verglichen wurde, gelten dieselben Regeln bezüglich der Reinheit wie für das Gebet. Deshalb ist es Frauen mit Regelblutung oder Nachgeburtsblutung nicht erlaubt, den Tawwaaf zu verrichten.
3. Säule: Das Gehen der Strecken zwischen Safa und Marwah (As-Sa’ii)
Auch hier gilt zunächst die richtige Absicht (Niyah) als Voraussetzung dafür, dass Allah eine gute Tat annimmt und diese am Jüngsten Tag nutzt. Jede gute Tat soll einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung ausgeführt werden
Weiterhin ist der Sa’ii nur gültig, wenn er nach dem Tawwaaf verrichtet wird. Die richtige Reihenfolge zwischen Tawwaaf und Sa’ii ist also zwingend notwendig.
Der Sa’ii muss ohne Unterbrechung erfolgen: Der Sa’ii darf ohne zwingende Notwendigkeit nicht unterbrochen werden. Wird er es doch, so muss der gesamte Sa’ii erneut ausgeführt werden. Besteht aber eine zwingende Notwendigkeit, so kann der Sa’ii dort fortgeführt werden, wo er unterbrochen wurde.
Als zwingende Notwendigkeiten gelten zum Beispiel die Verrichtung des Pflichtgebets, Verrichten der Notdurft, Erneuerung des Reinheitszustands, Notwendigkeit des Ausruhens…
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