Für Pilger zu den heiligen Stätten in Saudi-Arabien werden besondere Pilger-Visa ausgestellt. Diese Pilger-Visa sind auf die Pilgerzeit und die heiligen Städte Mekka und Medina beschränkt. Diese Visa sind auch streng für die einzelnen Länder kontingentiert, d.h. jedem Land steht nur eine limitierte Anzahl an Pilger-Visa zur Verfügung. Zudem werden aus Sicherheitsgründen Impfungen verlangt. Es gibt besondere Anforderungen an die Reisepässe:
Für Reisende zu Umra und Hadsch:
Für ein gültiges Pilger-Visum nach Saudi Arabien benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass mit mind. 6 Monaten Gültigkeit (für Umra-Reisen)
- Reisepass mit mind. 1 Jahr Gültigkeit (für Hadsch-Reisen)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnis mit mind. 6 Monaten Gültigkeit (für Umra-Reisen; gilt nicht für deutsche Reisende)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnis mit mind. 1 Jahr Gültigkeit (für Hadsch-Reisen; gilt nicht für deutsche Reisende)
- 2 Passbilder (4,5 cm x 3,5 cm / heller Hintergrund)
- Impfung ACWY Meningokokken
- Ärztliches Attest: Bescheinigung Ihres Arztes, dass Sie gesund und frei sind von ansteckenden Krankheiten
- ausgefüllter Visa-Antrag (pro Familienmitglied ein separater Antrag erforderlich)
- für Hadsch: ausgefüllte Hadsch-Reiseanmeldung
- bei Konvertiten: Islambescheinigung
- bei Ehepaaren: Heiratsurkunde
- Frauen unter 45 Jahren: dürfen nur in Begleitung eines nahen männlichen Verwandten (z.B. Bruder oder Ehemann) einreisen
Die Erstellung eines Visas durch die saudi-arabische Botschaft nimmt ca. 1-2 Wochen in Anspruch.
ACHTUNG:
VORLÄUFIGE REISEPÄSSE UND KINDERREISEPÄSSE WERDEN VON DER SAUDI-ARABISCHEN BOTSCHAFT NICHT AKZEPTIERT (nur normale Reisepässe)!
Für Geschäftsreisende:
- Bestätigung der deutschen Firma des Visumantrags des Reisenden mit Berufsangabe und der zu besuchenden saudischen Firma, beglaubigt von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine Kostenübernahmeerklärung muss angegeben werden.
- Elektronische Einladung beglaubigt von der saudischen IHK (IHK-Nr.) oder als Visa-Nr. vom saudischen Außenministerium.
Für Besucher:
- Elektronische Einladung vom saudischen Außenministerium (Visa-Nr.)
- beim Besuch des Ehemannes: Kopie der Heiratsurkunde
- beim Besuch des Vaters: Kopie der Geburtsurkunde
Für Touristen:
- Touristenvisum (elektronisch): wird vom Reisebüro ausgestellt (nur für Gruppen!) oder vor Ort in Saudi-Arabien (nur Muslime dürfen die heiligen Stätte besuchen!)